Wenn das Familiengericht ein psychologisches Gutachten in Auftrag gibt, geht es darum, das Kindeswohl in einer schwierigen familiären Situation sorgfältig und professionell einzuschätzen. Das bedeutet für Sie: Sie werden Teil eines strukturierten Verfahrens, das alle Beteiligten einbezieht und in dem Sie die Möglichkeit haben, Ihre Sicht darzustellen.
So läuft eine Begutachtung in der Regel ab:
Was Sie noch wissen sollten:
So läuft eine Begutachtung in der Regel ab:
- Gerichtliche Beauftragung: Das Familiengericht beauftragt mich offiziell als Sachverständige. Ich erhalte die Verfahrensakten und prüfe, welche Fragen beantwortet werden sollen.
- Kontaktaufnahme: Ich melde mich schriftlich oder telefonisch bei Ihnen, erläutere das weitere Vorgehen und biete erste Termine für Gespräche an.
- Gespräche mit den Eltern und Bezugspersonen: Mit beiden Elternteilen (getrennt oder gemeinsam, je nach Konstellation) führe ich ausführliche Gespräche. Dabei geht es um Ihre Sichtweise, Ihre Beziehung zum Kind und Ihre Einschätzung der Situation.
- Gespräch und Beobachtung mit dem Kind: Auch das betroffene Kind wird – seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend – behutsam einbezogen. Hier geht es nicht um „Tests“, sondern darum, das Kind als eigene Person zu erleben und zu verstehen.
- Beobachtungen im Zusammenspiel: Je nach Fragestellung kann es gemeinsame Termine mit Eltern und Kind geben, um das Miteinander zu beobachten (z. B. beim Spiel oder in Alltagssituationen).
- Ergänzende Informationen: In manchen Fällen werden weitere Bezugspersonen, Fachkräfte (z. B. Jugendamt, Kita, Schule) oder frühere Unterlagen hinzugezogen – immer mit Ihrer Einwilligung.
- Auswertung und Gutachtenerstellung: Alle Informationen werden sorgfältig ausgewertet und in einem schriftlichen Gutachten zusammengefasst. Dieses enthält keine Wertungen, sondern fachlich nachvollziehbare Einschätzungen im Hinblick auf das Kindeswohl.
- Übermittlung an das Gericht: Das fertige Gutachten wird ausschließlich an das Gericht übermittelt. Sie erhalten es über Ihre Anwältin oder direkt vom Gericht.
Was Sie noch wissen sollten:
- Ich arbeite neutral, unabhängig und weisungsfrei – im Auftrag des Gerichts, nicht im Interesse einer Partei.
- Der Schutz und das Wohlergehen des Kindes stehen immer im Mittelpunkt.
- Alle Gespräche finden in einem wertschätzenden und respektvollen Rahmen statt – auch in schwierigen Situationen.