Wenn das Familiengericht ein psychologisches Gutachten in Auftrag gibt, geht es darum, das Kindeswohl in einer schwierigen familiären Situation sorgfältig und professionell einzuschätzen. Das bedeutet für Sie: Sie werden Teil eines strukturierten Verfahrens, das alle Beteiligten einbezieht und in dem Sie die Möglichkeit haben, Ihre Sicht darzustellen.

So läuft eine Begutachtung in der Regel ab:

  1. Gerichtliche Beauftragung: Das Familiengericht beauftragt mich offiziell als Sachverständige. Ich erhalte die Verfahrensakten und prüfe, welche Fragen beantwortet werden sollen.
  2. Kontaktaufnahme: Ich melde mich schriftlich oder telefonisch bei Ihnen, erläutere das weitere Vorgehen und biete erste Termine für Gespräche an.
  3. Gespräche mit den Eltern und Bezugspersonen: Mit beiden Elternteilen (getrennt oder gemeinsam, je nach Konstellation) führe ich ausführliche Gespräche. Dabei geht es um Ihre Sichtweise, Ihre Beziehung zum Kind und Ihre Einschätzung der Situation.
  4. Gespräch und Beobachtung mit dem Kind: Auch das betroffene Kind wird – seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend – behutsam einbezogen. Hier geht es nicht um „Tests“, sondern darum, das Kind als eigene Person zu erleben und zu verstehen.
  5. Beobachtungen im Zusammenspiel: Je nach Fragestellung kann es gemeinsame Termine mit Eltern und Kind geben, um das Miteinander zu beobachten (z. B. beim Spiel oder in Alltagssituationen).
  6. Ergänzende Informationen: In manchen Fällen werden weitere Bezugspersonen, Fachkräfte (z. B. Jugendamt, Kita, Schule) oder frühere Unterlagen hinzugezogen – immer mit Ihrer Einwilligung.
  7. Auswertung und Gutachtenerstellung: Alle Informationen werden sorgfältig ausgewertet und in einem schriftlichen Gutachten zusammengefasst. Dieses enthält keine Wertungen, sondern fachlich nachvollziehbare Einschätzungen im Hinblick auf das Kindeswohl.
  8. Übermittlung an das Gericht: Das fertige Gutachten wird ausschließlich an das Gericht übermittelt. Sie erhalten es über Ihre Anwältin oder direkt vom Gericht.

Was Sie noch wissen sollten:
  • Ich arbeite neutral, unabhängig und weisungsfrei – im Auftrag des Gerichts, nicht im Interesse einer Partei.
  • Der Schutz und das Wohlergehen des Kindes stehen immer im Mittelpunkt.
  • Alle Gespräche finden in einem wertschätzenden und respektvollen Rahmen statt – auch in schwierigen Situationen.





Was erwartet Sie – und was ist wichtig zu wissen?



Ablauf einer familienpsychologischen Begutachtung